Einstellung, Arbeitszeiterhöhung und Weiterbeschäftigung von Wimi/MTSV

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Allgemein

  • Das Einstellungsformular gilt auch für Weiterbeschäftigungen, Vertretungen, Erhöhung der Arbeitszeit etc. (entsprechendes ist anzukreuzen)
  • Achtung: Abhängig von der Finanzierung werden verschiedene Formulare verwendet (Haushalts- oder Drittmittel)
  • Hinweis: Alle befristeten Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen-Stellen sind grundsätzlich Qualifizierungsstellen und werden auf die Beschäftigungszeiten gem. Wiss.ZeitVG angerechnet – das gilt auch für Drittmittelstellen, auch wenn dem Antrag die Richtlinie für den Akademischen Mittelbau nicht beizufügen ist.
  • Bitte die Checkliste für die Einstellung WiMi-Beschäftigte beifügen und „abarbeiten“

Verfahren - Einreichung der Ausschreibungs- und Einstellungsunterlagen

  1. Hochladen der unterschriebenen Ausschreibungsanträge bzw. Einstellungsunterlagen mit ausgefüllter Checkliste in einem PDF in den für Sie freigegeben Order der HU-Box (zur Qualitätssicherung und Einholung der GF-Unterschriften bei SB Haushalt/Personal)
  2. Infomail an SB Haushalt/Personal, dass neue Unterlagen in die HU-Box geladen wurden.

Verweise

Intranet - Einstellung WiMi/MTSV

Intranet: Dienstvereinbarungen für Tarifbeschäftigte

Intranet: Dokumente und Formulare

HU-Box VerwaltungXPedia: Fortschrittsbericht

Ausfüllhinweise

Antragstellung für die Einstellung

Persönliche Daten und weitere Angaben gem. Ausschreibungsantrag
Promotions- und Beschäftigungszeiten

von der einzustellenden Person auszufüllen (Drittmittel und Haushaltsmittel) und unterschreiben lassen. Richtlinie für den Akademischen Mittelbau beachten.

Qualifikationsziel Promotion:
  • mindestens 4 Jahre gem. Promotionsordnung (BIT /ETF) bzw. durchschnittliche Promotionsdauer (IKT)
  • Verlängerungen sind max. 2mal bis zu max. 6 Jahren Gesamtlaufzeit, gem. WissZeitVG möglich, mindestens aber für 6 Monate. Für die Verlängerung bitte die RL AMB 51/2024 des Präsidiums beachten: in einem Fortschrittsbericht ist ein Zeitplan und der prognostizierte Abschluss darzulegen und von Betreuer:in und Promovierenden zu unterzeichnen.
Qualifikationsziel Habilitation:
  • i.d.R. 3 Jahre; Verlängerungen gem. §1, (1.4.3) der Richtlinie AMB Nr. 51/2024
  • Hinweis: Der §110 (6) BerlHG zur Daueranstellung von Postdocs per Anschlusszusage ist ausgesetzt, eine neue Regelung soll im nächsten Jahr (2026) in Kraft treten.
  • Weitere Qualifizierungsziele nach Promotion bitte in Rücksprache mit SB / Haushalt Personal (Klärung über GF)

Antragsstellung für Arbeitszeiterhöhung

Formular ist identisch mit dem Einstellungsantragsformular. Bitte Regeln der geltenden DV beachten.

Antragsstellung für Weiterbeschäftigung

Formular ist identisch mit dem Einstellungsantragsformular. Bitte Regeln der geltenden DV beachten.

Fortschrittsbericht bei Weiterbeschäftigungsanträgen für Promovierende
Allgemein

Der Fortschrittsbericht ist seit der neusten Richtlinie des Präsidiums zur Beschäftigung befristeten akademischen Mittelbaus AMB 51/2024 ein fester Bestandteil der Unterlagen für Weiterbeschäftigungsanträge, d.h. bei Verlängerungsanträgen von promovierenden WiMis.

Unter §1, Absatz 1.3. (Verlängerung) findet sich folgende Vorgabe: "In einem Fortschrittsbericht der/des Betreuenden ist darzulegen, bis wann mit dem Abschluss des Promotionsverfahrens zu rechnen ist. Der Fortschrittsbericht ist von der/dem Erst- und Zweitbetreuenden und der/dem Promovierenden zu unterschreiben."

Aufbau
  • es muss begründet werden, warum die Qualifikationsschrift (Promotion) bis zum ursprünglich geplanten Ende des Beschäftigungsverhältnisses *nicht* erstellt werden konnte
  • die Gründe können *nicht* Aufgaben sein, die Teil des Arbeitsvertrages sind (Lehre, Mitwirken an der akademischen Selbstverwaltung)
  • Es muss ein Zeitplan für die Fertigstellung der Qualifikationsschrift bis zum Ende der beantragten Verlängerung erstellt werden. Bitte so konkret wie möglich sein: im SoSe wird folgender Schritt gemacht, im WS dies und jenes etc.
  • Bis zum Ende der beantragten Verlängerung muss die Disputation erfolgt sein. D.h., bitte nehmen Sie den voraussichtlichen Disputationstermin im Fortschrittsbericht als Teil des Zeitplanes auf.
  • Es müssen im Fortschrittsbericht keine inhaltlichen Angaben über die Qualifikationsschrift gemacht werden. Es geht ausschließlich darum, warum die Verlängerung für die Fertigstellung der Qualifikationsschrift notwendig und wie der Zeitplan für die Fertigstellung inklusive Disputation im Verlängerungszeitraum ist.