An- und Abmeldung von Klausuren

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An- und Abmeldung von Klausuren

Prozesserhebung

Wir haben die Prozesserhebung damit begonnen, die fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) nach für unser Thema relevanten Abschnitten zu durchsuchen und uns in das Thema einzulesen. Das hat uns dabei geholfen, einen ersten Überblick über den Ablauf des Prozesses zu erhalten. Wir haben versucht, die wichtigsten Informationen aus der ZSP-HU herauszuarbeiten und die daraus gewonnen Erkenntnisse mit unserem Vorwissen über den Anmeldevorgang zu verknüpfen.


Um für das Institut für Informatik geltende Sonderregelungen in Erfahrung zu bringen, haben wir uns zusätzlich mit der fachspezifischen Studienordnung und Prüfungsordnung für das Bachelorstudium Informatik (FSP) vertraut gemacht. Die danach noch offen gebliebenen Fragen und Details konnten wir in einem aufschlussreichen Interview mit Mitarbeitenden des Prüfungsbüros klären. Weil wir zu diesem Zeitpunkt einen weitreichenden Überblick über den Prozess gewonnen hatten, haben wir mit der Prozessmodellierung begonnen. Für unser vorläufiges Ergebnis haben wir uns ein umfangreiches Feedback eingeholt. Aus einer anschließenden Revision unseres vorläufigen BPMN-Diagramms, ist die finale und hier veröffentlichte Version entstanden.

Erläuterungen von Ausschnitten des BPMN-Diagrammablaufs

Der Prozess zur An- und Abmeldung von Klausuren.

Antrag auf Modulabschlussprüfung: Der Rahmen des gesamten Prüfungsablaufs wird mit allen wichtigen Zeitpunkten und Fristen am Anfang des Semesters vom Prüfungsausschuss bekannt gegeben. Während des Anmeldezeitraums können sich die Studierenden dann unter Zuhilfenahme des elektronischen Prüfungsverwaltungssystems für ihre Prüfungen an- und abmelden. Die Prüfung der Anträge wird durch das Prüfungsbüro vorgenommen, das dafür in Austausch mit den entsprechenden Lehrstühlen tritt.

Sonderfall 3. Prüfungsversuch: Sollte ein Studierender den 3. Prüfungsversuch in Anspruch nehmen wollen, so wird er über die Möglichkeit eines Prüfungsgespräches informiert. Dieses muss er, um sich für die Prüfung anmelden zu können, wahrnehmen oder es ausdrücklich ablehnen.

Nach der Prüfung: Falls ein Studierender für die Teilnahme an einer Prüfung eingetragen war und die Prüfung stattgefunden hat, gibt es die folgenden möglichen Resultate: bestanden, krankgemeldet oder durchgefallen. Diese werden in einer Datenbank vermerkt. Wenn ein Studierender nicht an der Prüfung teilgenommen hat und spätestens drei Tage danach eine Krankschreibung eingereicht wurde, so erfolgte die Krankmeldung.

Quellen