Bewerbung Studienplatz an der HU: Unterschied zwischen den Versionen
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Jeder Studierende muss sich vor einem neubeginnenden Semester bei seiner Universität rückmelden. Damit ist der Prozess gemeint, in dem von dem Studierenden die erforderlichen Unterlagen, sowie das Bezahlen des Semesterbeitrages gefordert und überprüft werden und daraufhin der Studierende entweder bei der Universität bleiben kann (Rückmeldung ist erfolgt) oder er exmatrikuliert wird (Unterlageneinreichen oder Bezahlung ist nicht fristgerecht erfolgt). | |||
=== Fristen === | |||
Dazu legt das Präsidium die jeweiligen Rückmeldefristen für Haupthörer*innen und Zweithörer*innen/Mehrfachimmatrikulierte fest und gibt sie an die Verwaltung der Universität weiter. Diese sendet jeweils zu Beginn des Rückmeldezeitraumes eine Erinnerung an alle betroffenen Studierenden, damit sie Ihre Unterlagen einreichen und den Semesterbeitrag bezahlen. | |||
=== Dokumente sammeln === | |||
=== | Verschiedene Dokumente werden unter verschiedenen Umständen nötig. Zur Immatrikulation werden Versicherungsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis und notwendige Abschlüsse nachgewiesen. Weiterhin werden von jedem die notwendigen Gebühren benötigt. Gesonderte Anforderungen sind dem BPMN-Diagramm zu entnehmen. Nachzulesen sind die persönlichen Anforderungen in AGNES. | ||
=== Resultat === | |||
Sobald die Universität Unterlagen von einem Studierenden erhalten hat, werden sie dort geprüft und bewilligt oder ggf. beanstandet und neu angefordert. Ist ein Studierender kurz vor Fristende noch nicht rückgemeldet, so sendet die Verwaltung der Universität eine weitere Erinnerung und informiert über die Nachfrist, die noch weitere zwei Wochen die Möglichkeit zur Rückmeldung bietet. Wer sich erst innerhalb der Nachfrist rückmeldet, ist verpflichtet, eine Säumnisgebühr mit dem Semesterbeitrag zusammen zu überweisen. Dann ist auch er*sie rückgemeldet. Wenn das auch innerhalb der Nachfrist nicht passiert ist, so folgt die Exmatrikulation. | |||
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=== Quellen === | === Quellen === | ||
* [https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/zsp-hu https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/zsp-hu] | * [https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/zsp-hu https://fakultaeten.hu-berlin.de/de/philfak/lehre/zsp-hu] |
Version vom 27. März 2023, 19:57 Uhr
Bewerbung Studienplatz an der HU
Rückmeldung
Jeder Studierende muss sich vor einem neubeginnenden Semester bei seiner Universität rückmelden. Damit ist der Prozess gemeint, in dem von dem Studierenden die erforderlichen Unterlagen, sowie das Bezahlen des Semesterbeitrages gefordert und überprüft werden und daraufhin der Studierende entweder bei der Universität bleiben kann (Rückmeldung ist erfolgt) oder er exmatrikuliert wird (Unterlageneinreichen oder Bezahlung ist nicht fristgerecht erfolgt).
Fristen
Dazu legt das Präsidium die jeweiligen Rückmeldefristen für Haupthörer*innen und Zweithörer*innen/Mehrfachimmatrikulierte fest und gibt sie an die Verwaltung der Universität weiter. Diese sendet jeweils zu Beginn des Rückmeldezeitraumes eine Erinnerung an alle betroffenen Studierenden, damit sie Ihre Unterlagen einreichen und den Semesterbeitrag bezahlen.
Dokumente sammeln
Verschiedene Dokumente werden unter verschiedenen Umständen nötig. Zur Immatrikulation werden Versicherungsbescheinigung, Aufenthaltserlaubnis und notwendige Abschlüsse nachgewiesen. Weiterhin werden von jedem die notwendigen Gebühren benötigt. Gesonderte Anforderungen sind dem BPMN-Diagramm zu entnehmen. Nachzulesen sind die persönlichen Anforderungen in AGNES.
Resultat
Sobald die Universität Unterlagen von einem Studierenden erhalten hat, werden sie dort geprüft und bewilligt oder ggf. beanstandet und neu angefordert. Ist ein Studierender kurz vor Fristende noch nicht rückgemeldet, so sendet die Verwaltung der Universität eine weitere Erinnerung und informiert über die Nachfrist, die noch weitere zwei Wochen die Möglichkeit zur Rückmeldung bietet. Wer sich erst innerhalb der Nachfrist rückmeldet, ist verpflichtet, eine Säumnisgebühr mit dem Semesterbeitrag zusammen zu überweisen. Dann ist auch er*sie rückgemeldet. Wenn das auch innerhalb der Nachfrist nicht passiert ist, so folgt die Exmatrikulation.