Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Erläuterungen von Ausschnitten des BPMN-Diagrammablaufs ===
=== Erläuterungen von Ausschnitten des BPMN-Diagrammablaufs ===
[[Datei:Auslandsaufenthalte im rahmen des studiums.svg|mini|Der Prozess, wie Auslandsaufenthalte innerhalb des Studiums ablaufen.]]
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Bis auf den '''Sprachnachweis''' müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist alle Unterlagen vollständig eingereicht sein. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist eine weitere Begutachtung der Bewerbung nicht möglich und der/die Bewerber*in wird automatisch abgelehnt.
Bis auf den '''Sprachnachweis''' müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist alle Unterlagen vollständig eingereicht sein. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist eine weitere Begutachtung der Bewerbung nicht möglich und der/die Bewerber*in wird automatisch abgelehnt.

Aktuelle Version vom 12. Februar 2023, 19:46 Uhr

Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums

Prozesserhebung

Um das BPMN-Diagramm zum Thema „Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums“ zu erstellen, wurde eine Prozesserhebung durchgeführt. Dabei wurden relevante Akteure und Prozesse im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten beschrieben. Diese Informationen bilden die Grundlage für das BPMN-Diagramm.


Die Wiki-Seite kann verbessert werden, indem detailliert beschrieben wird, wie der Prozess nach dem Auslandssemester abläuft, insbesondere wie Module/Kurse, die im Auslandssemester abgeschlossen wurden, von der IFI anerkannt werden. Dazu sollen die genauen Kriterien, die ein Kurs erfüllen muss, um anerkannt zu werden, sowie der Antrag, der für die Kursanerkennung erstellt werden soll, beschrieben werden. Die Kursanerkennung ist eine „Black Box“ und wurde im Detail von der Gruppe 3 behandelt.

Erläuterungen von Ausschnitten des BPMN-Diagrammablaufs

Der Prozess, wie Auslandsaufenthalte innerhalb des Studiums ablaufen.

Bis auf den Sprachnachweis müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist alle Unterlagen vollständig eingereicht sein. Sollte dies nicht gegeben sein, so ist eine weitere Begutachtung der Bewerbung nicht möglich und der/die Bewerber*in wird automatisch abgelehnt. Sollte ausschließlich der Sprachnachweis bei Ablauf der Frist fehlen, so hat der/die Bewerber*in bis zur Begutachtung seiner/ihrer Bewerbung durch die Partneruniversität Zeit, diesen nachzureichen.

Die Prüfung der Kriterien erfolgt durch Frau Monique Getter, Referentin für Internationales Studieren, sowie Frau Prof. Dr. Verena Hafner, Erasmuskoordinatorin des Instituts für Informatik. Zur Entscheidung werden dabei die Notenübersicht, das Gutachtenschreiben und vor allem das Motivationsschreiben herangezogen. Eine strenge Bewertung findet dabei in aller Regel nicht statt, stattdessen wählen Frau Getter und Frau prof. Dr. Hafner im Zwiegespräch die zu nominierenden Student*innen aus. Eine Besonderheit stellen dabei Master-Bewerbungen dar: Hier können die bisher abgeschlossenen Module eine Rolle bei der Beurteilung spielen, inwiefern ein Auslandsaufenthalt das Studium bereichert. Der Grund dafür ist, dass einige Partneruniversitäten bereits eine gewisse fachliche Spezialisierung erwarten.

Ein komplexer Teil des Diagramms ist die Überprüfung der Antragsvoraussetzungen, da hier verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen, wie z.B. die Zulassungsvoraussetzungen der Partner-Unis. Hier wird auch abgefragt, ob die notwendigen finanziellen Mittel vorliegen. Aufgrund der Vielfalt der Faktoren kann dieser Teil des Prozesses komplex sein.

Quellen